Die NIE wird für die Abwicklung fast aller Rechtsgeschäfte in Spanien benötigt. Hier finden Sie einige Beispiele:
- Kauf oder Verkauf einer Immobilie
- Eröffnung eines Bankkontos in Spanien
- Gründung einer spanischen Firma
- Anmeldung als Freiberufler (autonomo) in Spanien
- Kauf von Gesellschaftsanteilen einer spanischen Firma
- Erbschaftsabwicklungen, Beurkundung von Testamenten
- Abschluss eines Mietvertrags oder Pachtvertrags
- Beantragung von Genehmigungen und Lizenzen (Bauanträge, Ferienvermietung, Langzeitvermietung...)
- Alle Arten von Kaufverträgen
- Registrierung von Ehen, Scheidungen, Unterhaltsansprüchen
- Abschluss eines Telekommunikationsvertrags (Mobil-Telefon, Handyvertrag, oder Festnetz)
- Beantragung einer Residenz in Spanien (die NIE wird vor der Beantragung benötigt!)
- Für die meisten Notarisierungen wird zuvor eine NIE benötigt
- Deklaration von Steuererklärungen jeder Art...
Sie können Ihre NIE jetzt hier online beantragen.
Um Ihre NIE auf dem schnellsten Weg hier in Spanien zu beantragen, benötigen wir folgende Unterlagen und Daten:
- Ihre Personendaten, die Sie uns hier online übermitteln können
- Eine beglaubigte und apostillierte Vollmacht, um Sie bei den spanischen Behörden für den NIE-Antrag zu vertreten
- Eine notariell beglaubigte und apostillierte Kopie Ihres Ausweisdokuments (Reisepass oder Ausweis).
- Den unterschriebenen NIE-Antrag, den wir Ihnen nach Eingang aller Daten komplett in Spanisch ausfüllen und zusenden
Für eilige Fälle: statt uns eine beglaubigte Kopie zu senden, können Sie uns auch Ihr Ausweisdokument im Original per Kurierdienst an unsere Kanzlei zustellen. Sie erhalten Ihren Pass oder Ausweis binnen 3 Werktagen zurück.
Nach Zugang Ihrer Daten und Dokumente kümmern wir uns am gleichen Werktag um Ihren Antrag. Unsere Mitarbeiter sind täglich bei den Behörden vorstellig. Als bei den Ausländerbehörden lizensierte Anwalts- und Steuerberatungskanzlei der Ausländerbehörden erhalten wir bevorzugte Termine.
Die Bearbeitungszeit der Behörden liegt zwischen vier und sechs Wochen, je nach Jahreszeit und Auslastung. In jedem Falle erhalten Sie Ihre NIE nach Eingang vorab per eMail zugestellt. Diese können Sie dann sofort nutzen.Die Beantragung und Zuteilung einer NIE hat zunächst keinerlei steuerliche Konsequenzen. Erst die tatsächliche Durchführung eines Rechtsgeschäfts (Immobilienerwerb, Firmengründung, Vertragsabschluss, Erbschaftsangelegenheiten, Immigration nach Spanien…) kann steuerliche Konsequenzen haben.
Gerne beraten Sie unserer deutschsprachigen Steuerberater in Ihrer individuellen Situation.Wenn Sie Ihre NIE verlegt haben, so können Sie diese einfach erneut beantragen. In der Regel wird Ihnen dann Ihre ursprüngliche NIE-Nummer wieder zugeteilt.
Auch ein nicht-EU-Bürger kann eine NIE beatragen. Zur Beantragung einer NIE für Nicht-EU- Bürger wird z.B. ein Bankzertifikat oder eine notarielle Bestätigung benötigt, dass die Absicht zur Eröffnung eines spanischen Bankkontos beinhaltet. Die Ausstellung eines Bankzertifikats für den NIE-Antrag ist im Rahmen unserer NIE-Services für Nicht-EU-Residente enthalten.
Eine zugeteilte NIE hat kein Verfallsdatum. Sie gilt auf Lebenszeit. Sie sollte jedoch durch das Modell 030 aktiviert werden. Unsere Steuerberater kümmern sich um die Aktivierung Ihrer NIE.
Die NIE ist der erste Schritt, bevor Sie Ihren Antrag auf eine Residenz stellen. Eine gültige NIE wird für den Antrag auf eine spanische Residenz benötigt.
Sofern beide Ehepartner - oder auch andere Familienmitglieder – gemeinsam eine Immobilie in Spanien erwerben, dann benötigt jeder in dem notariellen Kaufvertrag Beteiligte zuvor eine spanische NIE. Die meisten Rechtsgeschäfte können in Spanien ohne NIE nicht notarisiert werden.
Sofern für oder im Namen von Minderjährigen unter 6 Jahren keine Rechtsgeschäfte getätigt werden, benötigen diese keine NIE. Werden Minderjährige an Rechtsgeschäften beteiligt, wie z.B. der Übertragung von Immobilienanteilen, Schenkungen oder Firmenbeteiligungen, Auszahlung von Erbschaften, dann wird eine NIE benötigt.
Für ausländische Residente in Spanien ist zu empfehlen, eine NIE für Minderjährige ab der Einschulung zu beantragen.
Im Falle einer Firmengründung benötigen alle beteiligten Gesellschafter und Geschäftsführer zuvor eine Spanische NIE. Auch bei der Übernahme von Gesellschaftsanteilen oder dem Kauf einer spanischen Vorratsgesellschaft, SL oder SA (spanische GmbH oder AG) benötigt jeder Gesellschafter vor der Notarisierung eine gültige NIE.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte unsere Experten.
Tel. Zentrale Spanien: +34 871 955 077 | eMail: immigration@demicco.es