De Micco & Friends vertritt Opfer und Geschädigte von NOLOTIL im Rahmen von Einzelklagen, um Schadensersatz gegen die Hersteller geltend zu machen.
Sie können als Geschädigter im Rahmen einer Einzelklage in Spanien Schadensersatz geltend machen. Ihre Nationalität und Ihr Wohnsitz spielen dabei keine Rolle. Der Schaden muss nur in Spanien entstanden sein, das bedeutet, Sie müssen NOLOTIL oder eines der Derivate, basierend auf der Substanz Metamizol, in Spanien erworben haben. Nicht-Residente benötigen zur Klageerhebung lediglich eine NIE, die Sie hier bereits bestellen können.
Hier finden Sie die Kriterien für eine Klage, die Sie unbedingt beachten sollten, bevor Sie uns mit dem Fall beauftragen.
Mögliche Schadensersatzhöhe- und Bemessung
Die Höhe der möglichen Schadensersatzbemessung hängt von dem jeweiligen Schaden ab. In Spanien wird z.B. auch temporäre Arbeitsunfähigkeit in die Schadenbemessung mit eingezogen. Bei den durch De Micco & Friends aktuell bearbeitet NOLOTIL- Mandaten, liegen die einzuklagenden Schadensersatzforderungen zwischen 15.000 und mehreren 100 Tausend Euro. Sie werden nach dem Studium Ihres Falles bei der Ermittlung der möglichen, in Ihrem individuellen Fall zu fordernden Schadensersatzhöhe durch unsere Experten beraten.
Evaluierung Ihres Falls
Jeder Fall und ist anders. Insbesondere die jeweiligen Beweismittel zum Nachweis der entstanden Schäden sind sehr unterschiedlich zu bewerten. Um das Prozessrisiko zu minimieren, bieten wir darum NOLOTIL- Opfern eine individuelle Vorprüfung zu einem günstigen Pauschalhonorar in Höhe von 500,- Euro + MwSt. an. Das Honorar für die Vorprüfung wird im Falle einer Mandatierung in voller Höhe angerechnet. Die Vorprüfung Ihres Falles beinhaltet folgende Leistungen:
- Studium Ihres Falles
- Analyse und Auswertung der Beweismittel
- Einschätzung über möglichen Klageerfolg
Hier können Sie die Vorprüfung Ihres Falles bestellen.
Die Prozesskosten – Wir übernehmen einen Teil des Risikos
Die Rechtberatungs- und Gerichtskosten für Schadensersatzklagen in Spanien liegen je nach Komplexität und Schadensersatzhöhe zwischen 10.000 und 30.000 Euro zuz. individuell zu vereinbarende Erfolgshonorare in Höhe von 10 bis 25% der erklagten Schadensersatzhöhe. De Micco & Friends beteiligt sich am Risiko und bietet NOLOTIL- Geschädigten ein pauschales Sonderhonorar für individuelle Klagen in Höhe von 8.000 Euro zuz. MwSt. Das Erfolgshonorar, das auf dem tatsächlich zugesprochenen Schadensersatzbetrag basiert, beträgt 15%. Folgende Leistungen sind in dem Pauschalhonorar enthalten:
- Anwaltliche Vertretungsvollmacht
- Studium Ihres Falles
- Analyse und Auswertung der Beweismittel
- Außergerichtliche Verhandlungen mit der Gegenpartei
- Erstellung der individuellen Klageschrift
- Einreichung der Klage bei spanischen Gerichten
- Verteidigung Ihres Falles inclusive der ersten Instanz
Hier können Sie Ihre persönliche Fallanalyse beantragen. Nach Zugang Ihrer Daten, setzen sich unsere Anwälte umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Hier finden Sie weitere Informationen zu Einzelklagen.
Hier können Sie Ihre persönliche Fallanalyse bestellen.
Hier finden Sie die Checkliste für Geschädigte.