Vor Beantragung Ihrer Fallanalyse empfehlelen wir unbedingt das Studium der folgenden Checkliste und den Vergleich mit Ihrem persönlichen Fall. Sollten die Fragen für Ihren Fall nicht zutreffen, so empfehlen wir, von einer Klage abstand zu nehmen.
- Ist tatsächlich bereits ein nachweisbarer Schaden entstanden? (Hypothetische, in der Zukunft möglicherweise entstehende Schäden können nicht angezeigt werden).
- Sind Sie selbst als Ankläger unmittelbar von dem Schaden betroffen?
- Das Medikament muss in Spanien erworben worden sein
- Es muss ein nachweisbarer Schaden entstanden sein (Krankheit, Folgeschäden, Todesfall)
- Der Schaden muss eindeutig und kausal auf den Konsum des Medikaments zurückzuführen sein
- Der Schaden darf nicht länger als 3 Jahre zurück liegen.
- Der Schaden muss schriftlich belegt werden (ärztliche Atteste, Krankenhausaufenthalt, Todesbescheinigung…)
- Haben Sie alles unternommen, um den Schaden zu verhindern oder zu minimieren?
- Sie tragen keine Mitschuld an dem entstandenen Schaden?
- Ist der Schaden finanziell bezifferbar?
- Ist der Schaden durch Dokumente beweisbar?
- Kennen Sie die Risiken eines Gerichtsprozesses und nehmen Sie diese in Kauf?
Sie müssen NICHT Resident in Spanien sein. Als Nicht-Residenter benötigen Sie jedoch eine NIE (Spanische Registrierungsnummer), die Sie hier online bestellen können.
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Hier finden Sie die Checkliste für Geschädigte.