Pressemeldung, Jan. 2016

Kampfansage gegen Online-Betrüger

Anwaltskanzlei legt Cyber-Kriminalität das Handwerk

Jeder kennt sie. Die täglichen Mails in der Inbox, in denen vermeintliche Witwen von ehemaligen Staatspräsidenten oder Ministern eines arabischen oder afrikanischen Staates um die Unterstützung bei dem Transfer unglaublicher Summen bitten. Auch gerne genutzt werden Geschichten über angebliche Erbschaften, für die dringend ein Verwalter gesucht wird. Die Kreativität und die Phantasie der sog. Scammer sind scheinbar grenzenlos und die Betrugsversuche lassen sich nicht immer gleich identifizieren.

 

Selbst Profis fallen drauf rein

Einer der aktuellsten Betrugsversuche adressiert tatsächlich Rechtsanwaltskanzleien und Inkassounternehmen in der ganzen Welt.  Dabei schickt ein angeblicher Gläubiger eine Anfrage über das Eintreiben bzw. Management einer Forderung gegen Person oder Firma X und bietet dabei gleich eine bei Beratern gerne gesehen Anzahlung für seine Leistungen an. Nach kurzem Mailverkehr, in dem die Konditionen über das Forderungsmanagement verhandelt und tatsächlich ein Mandat gezeichnet wird, meldet sich auch der Gläubiger bei dem Anwalt und bestätigt reuig eine Teilzahlungsvereinbarung. Mit der ersten Teilzahlung soll sogar gleich das Honorar des Beraters beglichen werden. Der Berater soll nun alle künftigen Zahlungen entgegennehmen und an den Gläubiger unter Abzug seiner Gebühren weiterleiten. Es handelt sich also um ein ganz übliches, alltägliches Geschäft für Anwälte oder Inkassofirmen. Und tatsächlich, nach wenigen Tagen treffen beim Berater die Schecks ein! Diese jedoch stammen von einer Bank in Canada. Der Berater reicht die Schecks auf seinem Konto (in Europa) ein. Die Einlösung und Gutschrift solcher Schecks kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Zwischenzeitlich meldet sich der Gläubiger und bittet den Anwalt höflichst um eine kleine Teilzahlung des „eingetriebenen“, beim Anwalt bereits eingezahlten Betrags wegen einer Notsituation. Der Anwalt, der soeben z.B. 80 Tsd. Euro oder mehr auf seinem Konto „eingezahlt“ und ein Honorar von ca. 5.000 Euro kassiert hat, schickt großzügiger Weise 1000,- Euro an den Gläubiger. Der Gläubiger gibt glaubhaft an, dass er wegen einer schweren Krankheit gerade in einem Krankenhaus liegt und bittet daher um Anweisung des Betrags in bar, z.B. per Western Union. Drei Wochen später platzen alle Schecks und der Anwalt bleibt auf einigen hundert Euro Bankgebühren und dem an den vermeintlichen Gläubiger überwiesenen Betrag sitzen. Natürlich sind weder der Gläubiger noch Schuldner erreichbar. Die übersandten Passkopien waren gefälscht, die E-Mail-Adressen wurden gelöscht.

 

Hohe Provisionen für Geldwäschedelikte

In ähnlicher Weise arbeiten Scammer, die Firmen und private Personen anschreiben und um die Mithilfe bei einem Geldtransfer oder um Verwaltung einer Erbschaft, eines Lotteriegewinnes oder eines sonstigen Geldseegens bitten, der übrigens in der Regel gegen zahlreiche Geldwäschegesetze verstößt, wäre er denn real. Gerade in dem Moment, wenn sich der Empfänger über eine enorme Provision für die Transaktion zu freuen beginnt und nach dem Austausch vieler Daten und Mails alles perfekt aussieht, fragt der Absender nach einer „kleinen Unterstützung“, die er dringend benötigt, damit der Deal laufen kann, wie z.B. Anwalts- oder Notarkosten über nur wenige hundert oder tausend Euro. Wer würde in Anbetracht einer in Aussicht gestellten und vertraglich vereinbarten Provision in Millionenhöhe nicht investieren, damit das Geschäft funktioniert?

 

Dating-Portale - die ideale Geldquelle für Scammer

Eine ideale Plattform für Scammer bieten auch die zahlreichen Dating-Portale, auf denen sich Millionen von Singles tummeln, um ihre große Liebe zu finden. In diesen Portalen sind Scammer unterwegs, die unter der Vorspiegelung falscher Identitäten über lange Zeit mit ihren Opfern hoch interessiert kommunizieren und irgendwann, wenn die Liebe ins Unermessliche gewachsen ist, um Geld, z.B. für Flugtickets bitten, um ihre große Liebe endlich zu treffen.

 

Nur wenige Fälle kommen zur Anzeige

Nach einer aktuellen Studie des amerikanischen FBI* kommen nur die wenigsten der Betrugsfälle zur Anzeige (Quelle: http://www.ic3.gov/complaint/default.aspx). Das Problem liegt wohl darin, dass die Erfolgsaussichten, einen virtuellen Betrüger zu identifizieren und in einem Land wie z.B. Nigeria, Ghana oder auch Russland zu lokalisieren sehr gering sind. Die amerikanischen und auch die europäischen Ermittlungsbehörden sind hier einfach überfordert und beschenken sich darauf, Hinweise und Ratschläge zum Schutz gegen den virtuellen Betrug zu publizieren. Nach Angaben verschiedener Verbraucherorganisationen gehen die Schäden aus Internetbetrug weltweit in die Milliardenhöhe. Nach einer Studie der Firma McAfee beläuft sich der jährliche, weltweite Schaden auf 575 Milliarden Dollar (Quelle: www.mcafee.com). Im Vergleich hierzu liegt die Schadenssumme durch weltweit verursachte Verkehrsunfälle bei 518 Milliarden US$ (Quelle: Association for Safe International Road Travel). Dabei ist die Dunkelziffer aus nicht gemeldeten Schäden nicht berücksichtigt.

 

Opfern ist die Situation "peinlich"

Viele Opfer von Internetbetrugsdelikten gehen den Tätern aus zwei Gründen nicht nach. Einigen ist es einfach peinlich, auf solche Betrüger überhaupt hereingefallen zu sein. Sie sehen deshalb von rechtlichen Maßnahmen ab und verbuchen den Verlust als unangenehme „Lebenserfahrung“. Genau darauf spekulieren viele Betrüger! Es sollte generell keinem Opfer eines Betrugsdelikts oder einer Gewalttat irgendetwas peinlich sein! Jeden kann es treffen und nachher sind immer alle schlauer! Gerade im Deliktbereich der Internetkriminalität wurden auch internationale Organisationen, große Konzerne und selbst Anwaltskanzleien Opfer der zweifelslos geschickten und dreisten Betrüger und organisierten Banden. Des Weiteren kommt es in vielen Fällen nicht zur Anzeige und Verfolgung der Täter, weil die Opfer davon ausgehen, dass man die Betrüger an Ihren Standorten, wie Nigeria, Ghana oder Russland ohnehin nicht belangen kann. Die internationale Anwaltskanzlei De Micco & Friends hat eine Strategie entwickelt, die Täter an Ihren Standorten zu lokalisieren, anzuzeigen und die erbeuteten Summen zurückzufordern.

 

Jetzt soll den Cyber-Betrügern das Handwerk gelegt werden!

Die internationale Anwaltskanzlei De Micco & Friends bietet Opfern von Scammern rechtliche Unterstützung und die Vertretung deren Interessen, und zwar direkt in den Ländern, wo einzelne Betrüger oder auch organisierten Banden ihren Sitz haben. Die Kanzlei verfügt über ein Netzwerk von lokalen Cybercrime-Experten, die europäische und amerikanische Mandanten direkt in den betroffenen Ländern vertreten. Dabei arbeiten die Rechtsvertreter z.B. in Nigeria, Ghana oder Russland eng mit den lokalen Behörden zusammen, die sehr wohl an der Aufklärung solcher Delikte interessiert sind, Anzeigen verfolgen und im Idealfall die Rückzahlung von erbeuteten Betrugssummen unterstützen. Opfer von Cyberkriminalität können sich auf der Webseite der Kanzlei unter www.ge.lawyers-auditors.com informieren.

 

Pressekontakt:

De Micco & Friends Lawyers
Frau Yvonne  Beisse
eMail: palma@demicco.es
Web: www.ge.lawyers-auditors.com

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Tel. Zentrale Spanien: +34 871 955 077 | eMail: palma@demicco.es