Immobilienerweb in Spanien - Ablauf, Recht und Steuern

Ablauf eines Immobilienerwerbs in Spanien
Um für Sie als Käufer einer Immobilie in Spanien alle Risiken auszuschließen und eine reibungslose Durchführung zu garantieren, wird der Kaufprozess durch unsere Kanzlei wie folgt strukturiert.  Wenn Ihnen bereits ein interessantes Immobilienangebot vorliegt, so können Sie das folgende Anfrageformular nutzen.

1. Anfrage und Angebot

Sobald Sie eine geeignete Immobilie gefunden haben, die Sie gerne erwerben möchten, so senden Sie uns um ersten Schritt das Anfrageformular, welches Sie hier herunterladen können. Senden Sie uns das Formular per eMail an office@demicco.es. Sie erhalten anschließend ein unverbindliches Angebot über Ihre Vertretung und ein Mandat.

2. Kontakt mit Makler oder Verkäufer, Dokumentenanforderung

Anschließend nehmen wir mit dem vermittelnden Makler oder dem Verkäufer Kontakt auf und fordern alle erforderlichen Daten und Dokumente zur Immobilie an. Diese Dokumente nutzen wir zu einer ersten Vorabprüfung hinsichtlich der Legalität und zur Verifizierung der Eigentumsverhältnisse.

3. Abschluss eines Kaufoptionsvertrags

Um die Immobilie zu sichern und dem Verkäufer das tatsächliche Kaufinteresse nachzuweisen, ist es in Spanien üblich, einen privaten, aber rechtsverbindlichen Kaufoptionsvertrag abzuschließen. In diesem Vertrag werden u.a. folgende Fakten und Daten vereinbart:

  • Daten der Käufer und Verkäufer
  • Alle Daten der Immobilie (Register- und Katasterdaten, Rechte Dritter, Hypotheken…)
  • Geplanter Kaufpreis der Immobilie
  • Vereinbarung über eine Anzahlung (in der Regel 10% des Kaufpreises)
  • Strafzahlung im Falle des Rücktritts durch Käufer oder auch Verkäufer
  • Geplanter Notarisierungstermin

Ein Optionsvertrag wird in der Regel über 1 bis 3 Monate geschlossen. In dieser Zeit hat der Käufer die Gelegenheit, durch seinen Anwalt die rechtlichen Hintergründe der Immobilie (Lizenzen, Eigentumsverhältnisse, Rechte von Dritten…) zu prüfen. Auch wird die Optionszeit dazu genutzt, um eine mögliche Finanzierung zu beantragen.

4. Vollmachten

In vielen Fällen vertreten wir unsere Mandanten beim Erwerb ihrer Immobilie durch eine Vollmacht. Diese muss in Ihrem Heimatland notarisiert und apostilliert werden. Wir senden Ihnen in diesem Falle den Text in Spanisch und Ihrer Muttersprache zu.

5. NIE (Registrierungsnummer für Ausländer)

Jeder Ausländer, der eine Immobilie in Spanien erwirbt, benötigt eine spanische NIE. Diese ist zur Notarisierung unbedingt vorzulegen. Ihre NIE erhalten Sie bei Ihrem spanischen Konsulat oder alternativ auf unserer Webseite hier online. Bitte beachten Sie, dass je nach Auslastung des Konsulats der Antrag bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen kann.

6. Notarisierung

Nachdem die rechtliche Situation eingehend geprüft wurde, bereiten wir die Notarisierung vor. Dazu übermitteln wir dem Notar alle erforderlichen Daten und Dokumente:

  • Daten der Käufer und Verkäufer
  • Gültige Ausweise oder Pässe
  • Eine detaillierte Finanzkalkulation, bei der Kaufpreis, Anzahlungen, Maklergebühren, Kosten des Notars, Eintragungskosten und mögliche Hypothekenablösungen enthalten sind
  • Die NIE im Falle von ausländischen Käufern
  • Das Energiezertifikat der Immobilie
  • Alle Belege über geleistete Zahlungen
  • Ein Zertifikat der Hausverwaltung, falls eine besteht
  • Den Nachweis über die bezahlten Steuern durch den Eigentümer (IBI)
  • Im Falle einer Finanzierung durch Sie als Käufer wird die Hypothek gleich nach Erwerb der Immobilie beurkundet
  • Sofern die Immobilie mit einer Hypothek belastet ist, so sorgen wir bereits beim Notartermin für die Zahlung und Löschung der bestehenden Hypothek.

7. After-Sales Prozesse, Steuern

Nach dem Notartermin ermitteln wir für Sie die Grunderwerbssteuer und erstellen die Deklaration. Gleichzeitig überwachen wir, dass auch der Verkäufer seiner steuerlichen Zahlungspflichten nachkommt. Nach Zahlung aller Steuern und Beurkundung des Kaufs durch den Notar bringen wir die Urkunden zum Register zur Eintragung der neuen Eigentumsverhältnisse. Dieser nimmt zwischen 4 und 6 Wochen in Anspruch.

8. Nicht-Residenten-Steuer für ausländische Immobilienbesitzer

Als ausländischer Eigentümer eine Immobilie in Spanien sind Sie in Spanien steuerpflichtig. Sofern Ihre Immobilie den Freibetrag von 600.000 Euro (auf den Balearen 700.000 Euro) netto übersteigt, so sind Sie vermögenssteuerpflichtig. Wenn der Wert Ihrer Immobilie unter dem Freibetrag der Vermögenssteuer liegt, so haben Sie die jährliche Nicht-Residenten-Steuer zu deklarieren und abzuführen. Diese richtet sich nach den jeweiligen Katasterwert.
Darüber hinaus ist die jährliche Grundsteuer an die Gemeinden abzuführen (IBI), die gemeinsam mit der gemeindlichen Müllentsorgung veranlagt wird. Während IBI und Müllgebühren automatisch berechnet werden, ist die Nicht-Residenten und Vermögenssteuer eine Bringschuld des Eigentümers. Wir beraten Sie bereits vor Ihrem Immobilienerwerb über Ihre individuelle Steuersituation.

Um Strafzinsen und die in Spanien sehr hohen Versäumnisgebühren zu vermeiden, kümmern wir uns um Ihre pünktlichen Steuerdeklarationen. Unserer Mandanten erhalten rechtzeitig eine Mail mit den berechneten Daten.

Für alle weiteren Fragen zu Steuern für Immobilienbesitzer in Spanien stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.

 

KONTAKT:
eMail: office@demicco.es | Phone: +34 871 955 077

Hier finden Sie unser Anfrageformular.

Hier finden Sie unsere aktuelle Broschüre über die Leistungen.

Hier finden Sie Informationen zum Angebot Objektverwaltung, Property Management.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte unsere Experten.