Kauf oder Gründung einer spanischen Gesellschaft durch eine ausländische Firma

Jedes ausländische Unternehmen kann in Spanien eine Tochtergesellschaft gründen oder kaufen (Vorratsgesellschaft). Der Geschäftsführer der spanischen Gesellschaft (GmbH) muss resident in der Europäischen Union sein. Sollte kein EU- Residenter zur Verfügung stehen, der die Geschäftsführung übernimmt, bietet unsere Kanzlei in einigen Fällen auch die Geschäftsführung an. Im Folgenden werden die Voraussetzungen und Dokumente zur Gründung oder zum Erwerb einer spanischen Gesellschaft beschrieben.

Erforderliche Dokumente des ausländischen Unternehmens, welches eine spanische Firma gründet oder kauft

Sowohl für die Neugründung als auch für den Kauf einer spanischen Gesellschaft benötigt die ausländische Gesellschaft eine NIF (número de identificación fiscal). Zur Beantragung der NIF sind folgende Dokumente erforderlich:

  1. Legalisierte Kopie der Gründungsurkunde Ihres Unternehmens
  2. Legalisierte Kopie des jüngsten Handelsregisterauszugs, aus dem die aktuellen handlungsbevollmächtigtenGeschäftsführer/Vorstände/Verwaltungsräte hervorgehen
  3. Im Falle von Wechseln der Geschäftsführer: legalisierte Kopie des Gesellschaftsbeschlusses
  4. Legalisierte Pass/Ausweiskopien der Handlungsbevollmächtigten Geschäftsführers/Vorstand/Verwaltungsrat, die die NIF beantragen
  5. Legalisierte Kopie der Vertretungsvollmacht zur Beantragung Ihrer NIF (diese senden wir Ihnen unterschriftsreif mit allen Daten zu)
  6. NIF-Antragsformular (dieses senden wir Ihnen unterschriftsreif mit allen Daten zu)
  7. NIE (spanische Identnummer für Personen) ALLER aktuell handelsregisterlich eingetragenen Geschäftsführer/Vorstände/Verwaltungsräte. Die NIE wird auch von den Geschäftsführern benötigt, die keine Vollmacht geben, sofern sie im Handelsregister eingetragen sind. Sofern Sie noch keine NIE haben, so beantragen Sie diese bitte baldmöglichst auf unserer Webseite: http://www.demicco.de/Spanische_NIE_online_bestellen.html  .

WICHTIG! ALLE DOKUMENTE MÜSSEN NOTARIELL BEGLAUBIGT UND APOSTILLIERT (HAAGER APOSTILLE) UND VON EINEM BEGLAUBIGTEN ÜBERSETZER INS SPANSICHE ÜBERSETZT WERDEN!

Die NIF für eine ausländische Gesellschaft kann bei De Micco & Friends ebenfalls online bestellt werden:
https://www.ge.lawyers-auditors.com/Spanische_NIF_CIF_VAT_Nummer_online_bestellen.html

Prozess der Neugründung einer spanischen Gesellschaft (SL, SA)

Die Gründung einer spanischen Gesellschaft muss in Spanien notarisiert werden. Dies sind die Gründungsschritte: 

  1. Zur Gründung einer spanischen Gesellschaft muss der Firmenname beim Handelsregister in Madrid beantragt werden
  2. Sobald das Namenszertifikat vorliegt, eröffnen wir für Ihre Gesellschaft ein Bankkonto
  3. Auf dieses Bankkonto wird das Stammkapital (mind. 3000,- Euro) von dem Gesellschafter einbezahlt
  4. Nach Zahlung des Stammkapitals erhalten wir ein Zertifikat über das eingezahlte Kapital von der Bank
  5. Anschließend entwerfen wir die Gründungsurkunde und Satzung der Gesellschaft
  6. Jeder ausländische Gesellschafter und Geschäftsführer benötigt eine spanische NIE
  7. Sobald die NIE alle Gesellschafter und Geschäftsführer vorliegt, kann die Gründung notarisiert werden
  8. Nach der Notarisierung bringen wir die Gründungsurkunde zum Handelsregister
  9. Nach der Eintragung der Gesellschaft melden wir die Gesellschaft bei den Finanz- und Sozialversicherungsbehörden an.

Der Geschäftsführer einer spanischen Gesellschaft ist Sozialversicherungspflichtig. Für Neugründer beträgt der monatliche, reduzierte Sozialversicherungssatz ca. 80 Euro, der sich auf bis zu 290 Euro binnen 2 Jahren steigert.  

Der Kauf einer bestehenden spanischen Gesellschaft

Der Kauf von Anteilen einer spanischen Gesellschaft muss in Spanien notarisiert werden. Zur Übernahme einer Gesellschaft sollten folgende Fragen geklärt werden:

  • Wer ist der neue Gesellschafter (Firma oder natürliche Personen)
  • Wer wird Geschäftsführer
  • Soll die Firmenbezeichnung geändert werden
  • Erhält der Geschäftsführer ein festes Gehalt
  • Sollen weitere Generalbevollmächtige bestimmt werden, die die Gesellschaft vertreten können
  • Wie ist der neue Geschäftszweck der Gesellschaft
  • Werden Sondervereinbarungen zwischen den Gesellschaftern getroffen (Vorkaufsrechte, Gewinnverteilung
  • Wie lautet die neue Anschrift der Gesellschaft

 

Dies sind die Schritte zur Übernahme einer spanischen Gesellschaft:

  • Kauf der Anteile durch einen privaten Kaufvertrag
  • Zahlung der vereinbarten Kaufsumme anteilig durch jeden einzelnen Gesellschafter
  • Die Gesellschafter und Geschäftsführer benötigen eine spanische NIE
  • Wenn der neue Gesellschafter eine ausländische Firma ist, so benötigt diese eine spanische NIF (Prozess siehe oben)
  • Sobald die NIF die NIE aller Gesellschafter und Geschäftsführer vorliegt, kann die Gründung notarisiert werden
  • Bei der Notarisierung werden all o.g. Änderungen beurkundet
  • Nach der Notarisierung bringen wir die Urkunden zum Handelsregister
  • Nach der Eintragung der Änderungen im Handelsregister melden wir diese bei den Finanz- und Sozialversicherungsbehörden
  • Alle Vorratsgesellschaften bei De Micco & Friends verfügen über ein aktives Bankkonto. Nach dem Notartermin erfolgt die Eintragung des neuen Geschäftsführers bei der Bank.

De Micco & Friend bietet neben der Gründung und dem Erwerb von spanischen Gesellschaften folgende Dienstleistungen an:

  • Steuerberatung, Buchhaltung und Bilanzierung
  • Virtual Office Services (Geschäftssitz in Spanien)
  • Geschäftsführung
  • Vertretung der Gesellschaft durch Vollmacht
  • Beantragung von Genehmigungen und Lizenzen, falls erforderlich

Tel. Zentrale Spanien: +34 871 955 077 | eMail: office@demicco.es