Beckham Law Antrag Spanien online beantragen

De Micco & Friends begleitet Sie bei der Beantragung Ihrer Beckham Law Regelung in Spanien, mit der Sie bis zu einem Einkommen in Höhe von 800 T Euro pauschal mit 24% Einkommenssteuer besteuert werden.

Nutzen auch Sie jetzt die Steuervorteile des Beckham Laws in Spanien. Hier können Sie bei unserer Kanzlei Ihren Beckham Law Antrag online bestellen. Weitere, aktuelle Informationen zum Beckham Law finden Sie hier. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Bestellung, ob Sie die Kriterien für einen Beckham Law Antrag erfüllen:

1. Steuerliche Ansässigkeit:

Der Antragsteller darf in den letzten 5 Steuerjahren vor dem Umzug nach Spanien keinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien gehabt haben.

Der Umzug nach Spanien muss aus beruflichen Gründen erfolgen, wie z.B:

  • Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem in Spanien ansässigen Unternehmen (ausgenommen Berufssportler).
  • Als Remote-Arbeitnehmer eines ausländischen Unternehmens
  • Ernennung zum Geschäftsführer eines spanischen Unternehmens
  • Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit, die als innovativ gilt und von besonderem wirtschaftlichem Interesse für Spanien ist, bestätigt durch einen positiven Bericht der zuständigen Behörde ENISA.
  • Hochqualifizierte Fachkräfte
  • Antragstellung: innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der Tätigkeit in Spanien.

2. Personengruppen, die den Antrag stellen können:

  • Arbeitnehmer: Personen, die aufgrund eines Arbeitsverhältnisses dauerhaft nach Spanien umziehen
  • Geschäftsführer: Personen, die die Rolle eines gesetzlichen Vertreters eines Unternehmens übernehmen, unabhängig von ihrer Beteiligungshöhe, sofern es sich nicht um eine Vermögensgesellschaft handelt.
  • Unternehmer
  • Hochqualifizierte Fachkräfte
  • Digitale Nomaden (Programmierer, Online Arbeit)
  • Neu! Familienangehörige der Antragsteller

Die Gebühr zur Beantragung des Beckham Law beträgt 1.200,00 Euro, sofern Sie bereits eine NIE besitzen. Wenn Sie noch keine NIE besitzen, so beträgt die Gebühr 1.490,00 Euro, worin die Beantragungsgebühr für Ihre NIE enthalten ist. Ihr Antrag wird nach der Bestellung und Zahlung umgehend geprüft und bearbeitet.

Sie können den Beckham Law- Antrag als Angestellter einer spanischen oder entsendenden, ausländischen Firma oder als Unternehmer in Spanien stellen. Wenn Sie das Unternehmerpaket bestellen, so beinhaltet die Gebühr in Höhe von 2.800,00 Euro ebenfalls die Gründung einer spanischen Firma (SL), die Sie für den Antrag benötigen.

Bestellung eines Beckham Law Antrags

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Tel. Zentrale Spanien: +34 871 955 077 | eMail: palma@demicco.es